Hallstadt hat bis zu 80% Innenstadtbereiche, für die es keine Bebauungspläne mit Grünordnungsplan gibt. Hier greift §34 des Baugesetzbuches. Das heißt, egal, was der Bauausschuss auch beschließt, das Landratsamt hat letztendlich immer die Entscheidungshoheit. Daher kann es passieren, dass sich der gesamte Stadtrat gegen ein Bauvorhaben ausspricht, das Landratsamt jedoch dagegen hält und den Beschluss kippt.
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