News aus dem Gemeinderat

Bebauungsplan Kellerberg in Weichendorf – ein Drama? Oder frei nach Shakespeare: Was einem nicht passt, wird passend gemacht

Am 21.07.2021 wurde dem Gemeinderat der Gemeinde Memmelsdorf vom beauftragten Planungsbüro Höhen und Partner der Entwurf für einen B-Plan für ein Gebiet am Kellerberg in Weichendorf präsentiert. Aus Gründen des Klimaschutzes sowie aufgrund der Tatsache, dass ein vorhandenes Eichenwäldchen und ein daran anschließender Heckenbereich nicht ausreichend berücksichtigt wurden und erhebliche Eingriffe in diesen natürlichen Lebensraum vorgenommen werden sollten, stellte die Fraktion Grünes Memmelsdorf den Antrag 2 Baueinheiten (und damit 4 Häuser) aus dem Plan zu streichen. Dieser Antrag fand eine große Mehrheit im Gemeinderat (Abstimmungsergebnis 12:6 für den Antrag). Der Beschluss des Gemeinderats war eindeutig und in seiner Formulierung klar und logisch:

Zitat aus dem Protokoll der Sitzung:
„Antrag 3. Bürgermeisterin Greß:
Der vorliegende Planungsentwurf wird um die Baufenster H und D reduziert. Sollte dieser Vorschlag keine Mehrheit des Gemeinderats finden, soll zumindest das Baufenster H herausgenommen werden.
Beschluss 1: Der
vorliegende Planungsentwurf wird um die Baufenster H und D reduziert.
Mehrheitlich beschlossen: Ja 12 Nein 6

Beschluss 2: Der Gemeinderat der Gemeinde Memmelsdorf bestimmt den Planvorentwurf, reduziert um die Baufenster H und D zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kellerberg“ in Weichendorf in der Fassung vom 21.07.2021 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung  gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.
Mehrheitlich beschlossen: Ja 11 Nein 7
Die Überschrift zum Bericht des FT war dann fast schon euphorisch: „Breite Mehrheit für prima Klima am Weichendorfer Kellerberg“!

Damit war der Arbeitsauftrag für die Überarbeitung der vorgelegten Planung eigentlich klar definiert. Doch das Planungsbüro setzt den Beschluss des Gemeinderats nicht um, sondern legt einen neuen Planentwurf vor, der statt der Streichung von 4 Häusern nur noch die Streichung von 2 Häusern und neue Baufenster mit einer neuen Lage vorsieht. Dadurch wird das angestrebte Ziel des möglichst umfassenden Schutzes des natürlichen Lebensraums nicht mehr gewährleistet.

Für uns als Grünes Memmelsdorf bleibt nach wie vor offen, wieso das Planungsbüro, welches immerhin im Auftrag der Gemeinde handelt, dies so vollzieht und warum die Beschlüsse des Gemeinderats von der Verwaltung nicht umgesetzt wurden. Gegen den klaren Protest der Fraktion Grünes Memmelsdorf wurde dieser Plan nun vom 02.08. bis 03.09.21der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung präsentiert. Im Laufe des Monats August gab sogar der Bürgermeister selbst intern zu, dass der ausgelegte Plan wohl nicht der Beschlusslage des Gemeinderats entspricht und man dem Gemeinderat eine „neue“ Auslegung nach vorherigem Beschluss des Gemeinderates empfehlen werde.

Natürlich mussten Bürgerinnen und Bürger zunächst einmal die vorgegebene Frist wahrnehmen und ihre Bedenken, Anmerkungen und Einwendungen vorbringen. Es wurden auch entsprechend viele Einwendungen vorgetragen, so viele, wie bei keinem B-Plan-Entwurf zuvor!

So stellt sich die Frage, welcher Logik ein solcher Vorgang folgt, welchen Sinn er hat und welchen Interessen er dient. Doch diese Frage sollte sehr schnell eine Antwort finden. Für den 15.09.2021 wurde eine außerplanmäßige, nicht-öffentliche Sitzung des Gemeinderats einberufen. Warum diese als nicht-öffentliche Sitzung angesetzt wurde, ergibt wiederum keinen Sinn, denn alleiniger Gegenstand war die erneute Beschäftigung mit dem bereits öffentlich ausgelegten B-Plan. Sollte hier die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?

Denn es wurde erneut ein Beschluss zum B-Plan Kellerberg gefasst, allerdings zu dem vom 03.08. bis 03.09. ausgelegten Plan, der ja nicht den Beschluss des Gemeinderats vom 21.07.2021 umgesetzt hatte.
Dieser zunächst nicht-öffentliche Beschluss lautete nun:
„Der im Verfahrensschritt vom 02.08.2021 – 03.09.2021 ausgelegte Bebauungsplan „Kellerberg“, Weichendorf, entspricht dem Willen des Gemeinderats.
Mehrheitlich beschlossen“
.

Damit  legitimierte man also die Vorgehensweise, einen falsch interpretierten Bebauungsplan auszulegen!

Die Begründung: Dieser Interpretationsspielraum wäre dadurch entstanden, dass im Antrag zur Streichung der 2 Baueinheiten das Wort „ersatzlos“ gefehlt habe. Empfehlungen bzgl. eines neuen Bebauungsplanes waren an dieser Stelle nicht mehr zu hören.

Auch mussten wir uns wiederholt dem Vorwurf aussetzen, wir hätten unseren Antrag zuvor nicht abgestimmt. Da wir aber mehrfach bis zu diesem Zeitpunkt für einen größtmöglichen Erhalt des Lebensraums plädiert hatten, ohne dass dies konkret beachtet wurde, konnte unser Antrag am 21.07.21 keine Überraschung sein.

Zwei Beschlüsse – ein Widerspruch! Es ist weder logisch nachvollziehbar, noch inhaltlich sinnvoll, warum sich der Gemeinderat auf diesen Widerspruch einlässt. Und es entspricht auch nicht unserem Verständnis von demokratischen Grundregeln. Welche Interessen werden hier bedient? Unsere klare Meinung dazu: Der Beschluss vom 21.07.2021 passt nicht zu bestimmten wirtschaftlichen und persönlichen Interessen, also wird er passend gemacht!

Wie soll es nun weiter gehen? Das weiß im Moment niemand so genau und es ist besonders darauf zu achten, dass nicht erneut Nebelwerfer in Stellung gebracht werden.
Wahrscheinlich ist zunächst ein erneutes artenschutzrechtliches Gutachten abzuwarten. Danach sollen dann die Einwendungen und Anmerkungen der 1. Beteiligungsphase im Gemeinderat in einem Abwägungsverfahren behandelt werden und gegebenenfalls in einen weiteren Entwurf durch den Planer einfließen. Das dürfte aber erst im Frühjahr 2022 der Fall sein (zumindest hat dies die Verwaltung angedeutet).
Wir werden dran bleiben und immer wieder versuchen, den Wert des wichtigen Lebensraums Eichenwäldchen und Heckenbestand zu thematisieren und seinen Schutz einzufordern – wir geben nicht auf!

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