Europa beschließt Exportverbot für Plastikmüll 26. Januar 202326. Januar 2023 Straßburg/Frankreich. Das Europäische Parlament stimmte am Dienstag, den 17. Januar, darüber ab, die EU-Vorschriften über die Abfallverbringung zu verschärfen. Bemerkenswert ist die neue Maßnahme, weil sie ein Ausfuhrverbot von Plastikmüll aus der EU beinhaltet. Der grüne Europaabgeordnete Malte Gallée kommentiert: „Wir alle kennen die Bilder von südasiatischen Stränden, die bedeckt sind von Tonnen europäischen Plastikmülls. Damit ist jetzt Schluss! Uns Grünen ist es gelungen, ein Exportverbot für Plastikabfälle in der Parlamentsposition zur Abfallverbringungsverordnung zu verankern. Das ist ein riesiger Erfolg, den vor allem der Globale Süden spüren wird.” Gallée zufolge bedeutet das für die Industrie einen weiteren entscheidenden Wandel: “So stellen wir die Weichen für eine Kreislaufwirtschaft, die den Namen verdient hat und reduzieren die Auslagerung unseres Müllproblems.“ Was wurde beschlossen? Bereits im November 2021 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, das europäische Abfallverordnugn zu überarbeiten. Dies soll die illegale Entsorgung von Abfällen außerhalb der EU wirksamer bekämpfen und die Kreislaufwirtschaft stärken. Gallée führt dazu aus: “Auch für andere Abfälle werden die Exportvorschriften im Sinne von Mensch und Natur verschärft: zukünftig darf nur noch dorthin exportiert werden, wo die gleichen ökologischen und sozialen Recycling-Standards gelten wie in der EU. Alle Empfängerbetriebe müssen zukünftig ein umweltgerechtes Abfallmanagement vorweisen.” Insbesondere wird die Ausfuhr von Abfällen in Länder außerhalb der OECD nur dann möglich sein, wenn sie selbst Nachfrager sind und den Nachweis erbringen, dass sie in der Lage sind, die Abfälle auf nachhaltige Weise zu behandeln. Für die OECD-Länder wird die Kommission ein eigenes Überwachungssystem einrichten, um den Handel im Falle von Problemen auszusetzen. Darüber hinaus muss jeder Exporteur eine unabhängige Prüfung von Abfallbehandlungsanlagen in anderen Ländern durchführen, um nachzuweisen, dass die Abfälle umweltgerecht behandelt werden. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF wird eingesetzt, die Mitgliedstaaten werden enger zusammenarbeiten. Um eine bessere Durchsetzung zu erreichen, werden alle Verfahren endlich digitalisiert. Zu dem zeitlichen Rahmen merkt Gallée an: “Innerhalb von drei Jahren tritt das Verbot für Nicht-OECD-Länder und innerhalb von vier Jahren für OECD-Länder in Kraft.” Warum benötigt das Gesetz eine Aktualisierung? Viele Berichte der letzten Jahre haben gezeigt, dass die EU ihr Abfallproblem in Drittländer exportiert, oft mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt. Erst im September 2021 veröffentlichte Human Rights Watch einen Bericht über die schrecklichen Arbeitsbedingungen in der türkischen Industrie für Plastikrecycling. Die Türkei ist der größte Importeur von europäischen Abfällen. Schätzungen der Kommission zufolge sind zwischen 15 und 30 % aller Abfallexporte illegal. Dieser illegale Markt hätte einen Wert von über 10 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Herausforderung des Klimawandels und die Notwendigkeit, unsere Rohstoffe in Kreisläufen zu denken: Die europäische Industrie verwendet nur 12 % recycelte Rohstoffe für die Herstellung von Waren, während die Abfallexporte stark ansteigen. Seit 2004 sind die Ausfuhren um 75 % gestiegen, die Hälfte davon in Nicht-OECD-Länder. Dabei handelt es sich in der Regel um Länder, die nicht in der Lage sind, diese Abfälle auf sozial- und umweltverträgliche Weise zu verarbeiten, obwohl dies auch auf ein OECD-Land wie die Türkei zutrifft, die z. B. nur 12 % ihrer eigenen Kunststoffabfälle recycelt und damit den massiven Importen aus der EU eindeutig nicht gewachsen ist. Seit Chinas Einfuhrverbot für Kunststoffabfälle vor über 5 Jahren haben sich die Exporte von Kunststoffabfällen in andere asiatische Länder verlagert, die ihrerseits ihre Tore geschlossen haben. Derzeit verlagern wir die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in die Türkei. Im Jahr 2018 gingen diese Ausfuhren nur zu 30 % in OECD-Länder (sprich: hauptsächlich in die Türkei). Anfang 2022 waren es bereits 60 %. Was sind die nächsten Schritte? Mit dieser Abstimmung legt das Europäische Parlament sein Mandat für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten fest. Gallée fordert nun vom Rat, sich ebenso zu positionieren: “Jetzt muss der Rat nachlegen und darf nicht hinter den Ambitionen des Europaparlaments zurückbleiben. Sobald der Rat seine Position am 20. Juni beschlossen hat, können die Trilog-Verhandlungen zum finalen Text der Verordnung beginnen.“ Im Herbst werden Verhandlungen folgen. Diese werden möglicherweise bis Ende des Jahres zu einer endgültigen Einigung führen. Malte Gallée