Antrag: Zeitlich befristete Übernahme der Stromkosten der gemeindlichen nicht-eichfähigen Ladesäulen bis 31.07.2021 durch den Landkreis

Antrag auf zeitlich befristete Übernahme der Stromkosten der gemeindlichen nicht-eichfähigen Ladesäulen bis 31.07.2021 durch den Landkreis

 Sehr geehrter Herr Landrat J. Kalb,

der Fraktionsvorstand von Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag,

dass der Landkreis zeitlich befristet die Stromkosten der nicht eich-fähigen Ladesäulen der Gemeinden bis 31.07.2021 übernimmt.

Begründung:

Der Landkreis Bamberg hat zur Erreichung der Klimaziele den Ausbau der E-Mobilität als einen Schwerpunkt ausgewählt. Dazu wurden in vielen Gemeinden Ladesäulen aufgestellt. Der Landkreis hat den Anbieter empfohlen und den Gemeinden auch einen Zuschuss gewährt für die Aufstellung der Ladesäulen. Nach relativ kurzer Zeit musste festgestellt werden, dass die Ladesäulen dieses Anbieters nicht eichfähig sind, somit nach deutschem Eichrecht über diese Ladesäulen kein Strom an Dritte abgerechnet werden kann.

Einige Gemeinden geben den Strom jetzt kostenlos ab, wie Stegaurach. Andere wie Hirschaid haben die Ladesäule stillgelegt. Jetzt wo die Zulassungszahlen der E-Autos steigen, haben wir einen Rückbau der Ladeinfrastruktur. Das ist ein gänzlich falsches Signal. Für eine Kaufentscheidung ist sicherlich auch maßgeblich, ob es eine Ladeinfrastruktur gibt. Da der Landkreis mitverantwortlich ist, für das Malheur der nicht eichfähigen Ladesäulen, gleichzeitig aber das Ziel einer funktionierenden engmaschigen Ladesäuleninfrastruktur wichtiger denn je ist, sollte der Landkreis auch aus Kulanzgründen die Stromkosten bis 31.07.2021 übernehmen, die durch das Laden an den E-Säulen entsteht. In einem halben Jahr dürfte auch Klarheit bestehen, wie es künftig mit der Ladesäuleninfrastruktur im Landkreis weitergeht.

Wir denken, dass das Ziel dieses Antrags klar sein dürfte, sind daher gerne auch offen für Verbesserungsvorschläge.

Mit freundlichen Grüssen

Bernd Fricke

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