GRÜNE begrüßen Bewegung im Ausbau der Windkraft

Bamberg, 23.04.2026. Die GRÜNEN Kreisverbände Bamberg-Land und Bamberg-Stadt begrüßen ausdrücklich, dass der Regionale Planungsverband Oberfranken-West endlich einen großen Schritt beim Ausbau der Windenergie gemacht hat. Die Ausweisung von 28 neuen Windvorranggebieten ist ein starkes Signal für die Energiewende, für mehr Versorgungssicherheit und für die Zukunftsfähigkeit unserer Region.

„Die aktuelle Weltlage zeigt einmal mehr: Die Abhängigkeiten, die durch fossile Energieträger entstehen, schaden unserer Volkswirtschaft und noch viel schlimmer sie schaden dem Geldbeutel von jedem einzelnen Bürger in Deutschland. Die Antwort darauf sind nicht Milliardenschwere Tankrabatte, sondern der konsequente Weg aus diesen Abhängigkeiten heraus. Deshalb ist es ein tolles Signal, dass wir im westlichen Oberfranken nun endlich 28 neue Vorranggebiete für Windkraft ausgeschrieben haben.“ so Sprecher der GRÜNEN Bamberg-Land Tim-Luca Rosenheimer.

Dass die ausgewiesene Fläche nun auf 1,82% steigt, ist ein Durchbruch, der längst überfällig war. Nach langem Verfahren, tausenden Stellungnahmen und umfangreicher Abwägung ist es nun wichtig und richtig, dass es endlich entschieden vorangeht. Für die GRÜNE Planungsausschussmitglieder Ursula Sowa und Silvia Pfeufer ist klar: „Der Ausbau der Erneuerbaren darf nicht länger ausgebremst werden. Die Region braucht mehr Windkraft. Nicht irgendwann, sondern jetzt!“

Deutlich kritisieren die GRÜNEN aber, dass ausgerechnet bei einzelnen Gebieten am Ende von einem nachvollziehbaren und fachlich sauberen Verfahren abgewichen wurde. Besonders gravierend ist das bei den Vorranggebieten VRG 4234 Weipelsdorf-Süd und VRG 4288 Seußling-West.

„Dass endlich viele neue Vorranggebiete beschlossen wurden, ist eine gute Nachricht. Aber wer auf der Zielgeraden einzelne Flächen ohne saubere fachliche Grundlage oder wegen des lautesten Protests streicht, beschädigt die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens. Die Energiewende braucht Verlässlichkeit – keine politischen Sonderbehandlungen.“ so 2. Bürgermeister von Stegaurach Bernd Fricke.

Die Herausnahme von Seiten der Verwaltung des VRG 4234 bereits aus der Beschlussvorlage halten die GRÜNEN für nicht sachgerecht. Aus ihrer Sicht fehlt dafür eine fachlich tragfähige Begründung. Besonders problematisch ist, dass die Abwägung offenkundig nicht angemessen unter Berücksichtigung der vorliegenden Sichtachsenstudie vorgenommen wurde. Nach dieser Studie hätten Windräder auf Walsdorfer Gebiet und – bei richtiger Anordnung – auch auf Stegauracher Gebiet keinen Einfluss auf die visuelle Integrität des Welterbes Bamberg. Wer diese Erkenntnisse in der Abwägung nicht ernsthaft berücksichtigt, kommt zu einem verzerrten Ergebnis. Wenn Belange des Wasserschutzes eine Rolle spielen, dann hätte das Gebiet entsprechend angepasst und auf die Flächen in Walsdorf und Stegaurach begrenzt werden müssen. So hätte ein verkleinertes Vorranggebiet erhalten bleiben können, das weiterhin den Bau von Windkraftanlagen ermöglicht. Die GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, dass die Gemeinde Stegaurach ihr Gebiet auf Stegauracher Flur wieder ins Verfahren einbringt.

Noch problematischer ist aus Sicht der GRÜNEN die Streichung von VRG 4288 Seußling-West in der Sitzung selbst. Hier wurde das Gebiet gerade nicht aufgrund neuer fachlicher Erkenntnisse oder einer veränderten Tatsachengrundlage herausgenommen. Stattdessen wurde die Streichung offenkundig vor allem wegen des politischen Drucks und lautstarker Bürgerproteste beantragt.

Die GRÜNEN Kreisverbände Bamberg-Stadt und Bamberg-Land halten fest: Der Beschluss ist insgesamt ein wichtiger Fortschritt, und es ist gut, dass endlich viele neue Vorranggebiete auf den Weg gebracht wurden. Aber gerade weil es um eine zentrale Zukunftsfrage geht, dürfen Entscheidungen nicht nach Tagesstimmung, Protestlautstärke oder politischer Opportunität getroffen werden.

GRÜNES Bamberg Sprecher Luis Reithmeier macht deutlich: „Windvorranggebiete müssen nach transparenten, fachlichen und für alle gleichermaßen geltenden Kriterien bewertet werden. Wer hiervon im entscheidenden Moment abweicht, riskiert Akzeptanz, Rechtssicherheit und Vertrauen in die Planung.“

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