Antrag auf Gebäudekauf zur Realisierung des ROB

Sehr geehrter Herr Landrat Johann Kalb,

mit großer Mehrheit hat der Bamberger Kreistag die Neuausrichtung des ÖPNV 2024
beschlossen. Konsens herrscht auch darüber, dass dieser ÖPNV eine adäquate
Infrastruktur braucht, insbesondere am Bamberger Bahnhof. Aktuell sind die Aktivitäten
der Stadt Bamberg in diese Richtung aber als nicht ausreichend bis hin zu
kontraproduktiv zu bewerten.

Sowohl in der letzten Sitzung des Kreisausschuss, als auch in der jüngsten
Kreistagssitzung wurde fraktionsübergreifend die Meinung postuliert, dass der Landkreis
verstärkt „das Heft des Handelns in die Hand nehmen“ müsse, damit unsere Interessen in
den gemeinsamen Projekten eine starke Position einnehmen.

Aus unserer Sicht erfordern mehrere Entwicklungen dringende Maßnahmen. Daher
stellen wir folgende Anträge zur baldmöglichsten Behandlung:

  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat Verhandlungen mit der Stadt Bamberg und dem
    Verkäufer aufzunehmen, mit dem Ziel, das Gebäude Ludwigstraße 18 zu kaufen,
    damit der ROB baldmöglichst auf dem dafür vorgesehenen Gelände realisiert
    werden kann.
  2. Der Kreistag beauftragt den Landrat, gegenüber der Stadt Bamberg klar Interesse zu
    bekunden, die Atriumruine zu kaufen, falls aus irgendwelchen Gründen der jetzige
    Investor von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
    www.gruene-bamberg-land.de

Begründung:
Zu 1: Schon in den Zielen des Sanierungsgebietes „Aktive Kettenbrücke-Königstraße
Bahnhof“ aus dem Jahr 2009 wird formuliert, dass „die Neuanlage eines Regionalen
Omnibusbahnhof (ROB) im direkten nördlichen Anschluss an den Bahnhofsvorplatz ein
wichtiger Baustein für die Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes aus öffentlichem
Nah- und Fernverkehr, Fahrrad- und Fußgängerverkehr“ ist. Dieser, dem Bahnhof am
nächsten gelegene, mögliche Standort (abgesehen von der derzeitigen Brachfläche
„Atriumruine“) wurde gewählt, um den Umweltverbund mit seinen Umsteigebeziehungen
und Taktzeiten nachhaltig verbessern zu können.

Weiterhin wurde durch eine verkehrstechnische Untersuchung aus dem Jahr 2013
festgestellt, dass der gewählte Standort zwischen Zollnerstraße und Bahnhofsvorplatz die
nötigen Voraussetzungen für die Zusammenführung von Regional- und Stadtbusverkehr mit
direkter, fußläufiger Anbindung an das Bahnhofsareal aufweist.

Im Amtsblatt Nr 6/2021 vom 26.03.2021 wurde auf Seite 4f. der Aufstellungsbeschluss für
den zugehörigen Bebauungsplan Nr. 305 H für genau diesen ROB veröffentlicht.
Siehe: https://www.stadt.bamberg.de/media/custom/2730_5307_1.PDF?1624432930
Allerdings steht nun das Gebäude Ludwigstraße 18 auf dem freien Markt zum Verkauf,
siehe: https://www.engelvoelkers.com/de-de/exposes/provisionsfrei-fuer-kaeufer%3A
vollvermietetes-mehrfamilienhaus-am-bahnhof-4547836.1490445_exp/

Dieses Gebäude ist im o.g. Bebauungsplan als Abbruch vorgesehen, da es die notwendigen
Zu- und Abfahrten behindert und für den ROB in geplanter Form an dieser Stelle jeder
verfügbare Quadratmeter Fläche benötigt wird.

Für die Realisierung des ROB an dieser Stelle würde aber ein Verkauf dieses Gebäudes in
Privathand definitiv das Ende bedeuten. Da jedoch, nach der abermaligen Veräußerung des
Atriums an einen Privatinvestor keine Alternativflächen für den ROB verfügbar sind ist es
zwingend geboten, dass die Stadt, der Landkreis oder beide zusammen dieses Gebäude
erwerben.

Zu 2: Die Fläche südlich des Bahnhofsvorplatzes – aktuell blockiert durch das
teilabgerissene Atrium – würde Perspektiven für eine Neuplanung des ROB bieten, da die
unter 1 genannte Planung nach bisherigem Kenntnisstand von der Bahn noch mindestens
ein Jahrzehnt (!) blockiert wird. Für den Bahnausbau soll, laut Bahn, die Fläche nördlich des
Bahnhofsvorplatzes – also die Fläche des unter 1 genannten Bebauungsplans als Baufläche
unbedingt benötigt werden und die Erneuerung der sog. „Zollnerunterführung“ ist ebenfalls
nicht zeitnah terminiert. Hinzu kommen neue Aussagen seitens der Bahn, dass auch der
direkte Bahnhofsvorplatz vorrangig dem künftigen Schienenersatzverkehr vorbehalten sein
www.gruene-bamberg-land.de wird. Für die Abwicklung unseres ÖPNV bedeutet dies aber weitere Problem, statt einer dringend notwendigen Verbesserung der Situation.

Würde sich das Gelände „Atrium“ im Besitz der Stadt, des Landkreises oder von beiden
zusammen befinden, könnte der ROB neu gedacht, zügig geplant und auch zeitnah
umgesetzt werden. Zudem ergäben sich Entwicklungsmöglichkeiten für die notwendige
Erweiterung der (Landkreis-)Verwaltung und andere Nutzungen wie Gastronomie, Gewerbe,
Hotel, etc. sind mit entsprechend intelligenter Planung weiterhin möglich.

Bisher hat die Stadt aber versäumt, bei den Verkäufen in den letzten Jahren – zuletzt 2022
an den derzeitigen Investor – ihr Vorkaufsrecht geltend zu machen. Das Resultat: Der
Landkreis plant mit enormem Aufwand einen Neuststart ÖPNV aber selbst die 2021
vereinbarte Notlösung „Bushalte in der Ludwigstraße südlich des Bahnhofs“ wird zugunsten
fragwürdiger Investoreninteressen zusammengestrichen. Alternativvorschläge sind bisher
nicht bekannt und die künftige Abwicklung der Verkehre völlig unklar, obwohl die Zeit
drängt.

Nach dem vernichtenden Urteil des Stadtgestaltungsbeirats zu den Plänen des aktuellen
Investors scheint aber immer noch Bewegung in der Sache möglich. Sollte also der jetzige
Investor von seinem laut FT vorhandenem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sollten wir als
Landkreis eine klare Botschaft formulieren: Im Landkreis herrscht fraktionsübergreifend
Konsens, dass der Ankauf der Atriumruine mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung des
ROB politisch gewollt ist.

Wir sehen bei beiden Punkten dringenden Handlungsbedarf und bitten daher um eine sehr
zeitnahe Behandlung der Anträge im entsprechenden Gremium.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Ochs und Bernd Fricke im Namen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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