Antrag auf Gebäudekauf zur Realisierung des ROB 2. Mai 20234. Mai 2024 Sehr geehrter Herr Landrat Johann Kalb, mit großer Mehrheit hat der Bamberger Kreistag die Neuausrichtung des ÖPNV 2024beschlossen. Konsens herrscht auch darüber, dass dieser ÖPNV eine adäquateInfrastruktur braucht, insbesondere am Bamberger Bahnhof. Aktuell sind die Aktivitätender Stadt Bamberg in diese Richtung aber als nicht ausreichend bis hin zukontraproduktiv zu bewerten.Sowohl in der letzten Sitzung des Kreisausschuss, als auch in der jüngstenKreistagssitzung wurde fraktionsübergreifend die Meinung postuliert, dass der Landkreisverstärkt „das Heft des Handelns in die Hand nehmen“ müsse, damit unsere Interessen inden gemeinsamen Projekten eine starke Position einnehmen.Aus unserer Sicht erfordern mehrere Entwicklungen dringende Maßnahmen. Daherstellen wir folgende Anträge zur baldmöglichsten Behandlung: Der Kreistag beauftragt den Landrat Verhandlungen mit der Stadt Bamberg und demVerkäufer aufzunehmen, mit dem Ziel, das Gebäude Ludwigstraße 18 zu kaufen,damit der ROB baldmöglichst auf dem dafür vorgesehenen Gelände realisiertwerden kann. Der Kreistag beauftragt den Landrat, gegenüber der Stadt Bamberg klar Interesse zubekunden, die Atriumruine zu kaufen, falls aus irgendwelchen Gründen der jetzigeInvestor von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.www.gruene-bamberg-land.de Begründung:Zu 1: Schon in den Zielen des Sanierungsgebietes „Aktive Kettenbrücke-KönigstraßeBahnhof“ aus dem Jahr 2009 wird formuliert, dass „die Neuanlage eines RegionalenOmnibusbahnhof (ROB) im direkten nördlichen Anschluss an den Bahnhofsvorplatz einwichtiger Baustein für die Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes aus öffentlichemNah- und Fernverkehr, Fahrrad- und Fußgängerverkehr“ ist. Dieser, dem Bahnhof amnächsten gelegene, mögliche Standort (abgesehen von der derzeitigen Brachfläche„Atriumruine“) wurde gewählt, um den Umweltverbund mit seinen Umsteigebeziehungenund Taktzeiten nachhaltig verbessern zu können.Weiterhin wurde durch eine verkehrstechnische Untersuchung aus dem Jahr 2013festgestellt, dass der gewählte Standort zwischen Zollnerstraße und Bahnhofsvorplatz dienötigen Voraussetzungen für die Zusammenführung von Regional- und Stadtbusverkehr mitdirekter, fußläufiger Anbindung an das Bahnhofsareal aufweist.Im Amtsblatt Nr 6/2021 vom 26.03.2021 wurde auf Seite 4f. der Aufstellungsbeschluss fürden zugehörigen Bebauungsplan Nr. 305 H für genau diesen ROB veröffentlicht.Siehe: https://www.stadt.bamberg.de/media/custom/2730_5307_1.PDF?1624432930Allerdings steht nun das Gebäude Ludwigstraße 18 auf dem freien Markt zum Verkauf,siehe: https://www.engelvoelkers.com/de-de/exposes/provisionsfrei-fuer-kaeufer%3Avollvermietetes-mehrfamilienhaus-am-bahnhof-4547836.1490445_exp/Dieses Gebäude ist im o.g. Bebauungsplan als Abbruch vorgesehen, da es die notwendigenZu- und Abfahrten behindert und für den ROB in geplanter Form an dieser Stelle jederverfügbare Quadratmeter Fläche benötigt wird.Für die Realisierung des ROB an dieser Stelle würde aber ein Verkauf dieses Gebäudes inPrivathand definitiv das Ende bedeuten. Da jedoch, nach der abermaligen Veräußerung desAtriums an einen Privatinvestor keine Alternativflächen für den ROB verfügbar sind ist eszwingend geboten, dass die Stadt, der Landkreis oder beide zusammen dieses Gebäudeerwerben.Zu 2: Die Fläche südlich des Bahnhofsvorplatzes – aktuell blockiert durch dasteilabgerissene Atrium – würde Perspektiven für eine Neuplanung des ROB bieten, da dieunter 1 genannte Planung nach bisherigem Kenntnisstand von der Bahn noch mindestensein Jahrzehnt (!) blockiert wird. Für den Bahnausbau soll, laut Bahn, die Fläche nördlich desBahnhofsvorplatzes – also die Fläche des unter 1 genannten Bebauungsplans als Bauflächeunbedingt benötigt werden und die Erneuerung der sog. „Zollnerunterführung“ ist ebenfallsnicht zeitnah terminiert. Hinzu kommen neue Aussagen seitens der Bahn, dass auch derdirekte Bahnhofsvorplatz vorrangig dem künftigen Schienenersatzverkehr vorbehalten seinwww.gruene-bamberg-land.de wird. Für die Abwicklung unseres ÖPNV bedeutet dies aber weitere Problem, statt einer dringend notwendigen Verbesserung der Situation.Würde sich das Gelände „Atrium“ im Besitz der Stadt, des Landkreises oder von beidenzusammen befinden, könnte der ROB neu gedacht, zügig geplant und auch zeitnahumgesetzt werden. Zudem ergäben sich Entwicklungsmöglichkeiten für die notwendigeErweiterung der (Landkreis-)Verwaltung und andere Nutzungen wie Gastronomie, Gewerbe,Hotel, etc. sind mit entsprechend intelligenter Planung weiterhin möglich.Bisher hat die Stadt aber versäumt, bei den Verkäufen in den letzten Jahren – zuletzt 2022an den derzeitigen Investor – ihr Vorkaufsrecht geltend zu machen. Das Resultat: DerLandkreis plant mit enormem Aufwand einen Neuststart ÖPNV aber selbst die 2021vereinbarte Notlösung „Bushalte in der Ludwigstraße südlich des Bahnhofs“ wird zugunstenfragwürdiger Investoreninteressen zusammengestrichen. Alternativvorschläge sind bishernicht bekannt und die künftige Abwicklung der Verkehre völlig unklar, obwohl die Zeitdrängt.Nach dem vernichtenden Urteil des Stadtgestaltungsbeirats zu den Plänen des aktuellenInvestors scheint aber immer noch Bewegung in der Sache möglich. Sollte also der jetzigeInvestor von seinem laut FT vorhandenem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sollten wir alsLandkreis eine klare Botschaft formulieren: Im Landkreis herrscht fraktionsübergreifendKonsens, dass der Ankauf der Atriumruine mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung desROB politisch gewollt ist.Wir sehen bei beiden Punkten dringenden Handlungsbedarf und bitten daher um eine sehrzeitnahe Behandlung der Anträge im entsprechenden Gremium.Mit freundlichen Grüßen,Thomas Ochs und Bernd Fricke im Namen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2023_05_02_Antrag_ROB_GebaeudekaufHerunterladen