Antrag auf Sachstandsbericht zum Thema Kurzzeitpflegeplätze 9. Januar 202329. Januar 2023 Sehr geehrter Herr Landrat Johann Kalb, ergänzend zur häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige (und deren Angehörige) Anspruch auf eine zeitlich begrenzte stationäre Pflege. Für diese sog. „Kurzzeitpflege“ müssen jedoch Plätze zur Verfügung stehen. Im Landkreis Bamberg ist die Situation bei diesem Thema aber aktuell dramatisch und in Zukunft steuern wir auf ein riesiges Problem zu. Für pflegende Angehörige ist die Suche nach einem Platz in der Region ein Lotteriespiel. Hinzu kommt, dass durch Personal-mangel in der ambulanten Pflege immer mehr Versorgungaufwand von den pflegenden Angehörigen zu leisten ist. Umso wichtiger ist es, den pflegenden Angehörigen Unter-stützung und „Verschnaufpausen“ zu ermöglichen. Daher beantragen wir: Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation der Kurzzeitpflege im Landkreis. Dabei werden insbesondere folgende Fragen beantwortet: Wie viele festeKurzzeitpflegeplätze sind im Landkreis aktuell vorhanden? In welchen Einrichtungen sind diese (aufgegliedert nach landkreiseigenen Einrichtungen/ kommunalen Einrichtungen/ andere Trägern)? Wie hat sich die Situation in den letzten Jahren entwickelt? Wo wurden in den vergangenen 5 Jahren neue feste Kurzzeitpflegeplätze geschaffen, wo sind in diesem Zeitraum feste Kurzzeitpflegeplätze weggefallen? Der Landkreis Bamberg erarbeitet schnellstmöglich ein Konzept, wie und wo die im seniorenpolitischen Gesamtkonzept (siehe unten) als Bedarf postulierten Kurzzeit-pflegeplätze geschaffen oder entstehen werden. Der Landkreis Bamberg prüft, ob die Einrichtung/ die Angliederung einer eigenen Station für Kurzzeitpflege nötig und möglich ist. Begründung: Aktuell stehen nach unserem Kenntnisstand im Landkreis Bamberg lediglich 8 festeKurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Bereits 2016 wurde jedoch im Zuge des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes ermittelt, dass 41- 65 feste Plätze nötig wären. Der Landkreis ist damit deutlich unter dem hier festgestellten Mindestbedarf. Ein Missstand, welcher sich laut Prognosen bald noch verschlimmern wird. Bis 2025 sind 84 Plätze nötig und bis 2033 werden sogar 106 Plätze nötig sein (vgl. seniorpolitisches Gesamtkonzept des Landkreises – Teilbericht 3, Seite 145f.). In der Realität läuft die Entwicklung sogar konträr. Es werden scheinbar feste Kurzzeitpflegeplätze abgebaut. Dabei könnte mit festen Kurzzeitpflegeplätzen, Planungssicherheit geschaffen werden. Das gilt für die Angehörigen genauso, wie für die Einrichtungen. Ohne ein ausreichendes Angebot an Pflegeplätzen können Pflegebedürftigte ihr Recht auf Kurzzeitpflege und die Kostenübernahme durch die Pflegekasse nicht einfordern. Die Menschen, die sich für Ihre Angehörigen engagieren werden alleine gelassen. Da aber generell die meisten Pflegebedürftigen (ca. 80%!) zu Hause gepflegt werden, ist es elementar wichtig, die pflegenden Angehörigen zu entlasten und ihnen auch eine Aus- und Erholungszeit zu ermöglichen. Die Notwendigkeit, mehr Kurzzeitplätze zu schaffen, wird auch von den Beratungsstellen des Landkreises so gesehen und bestätigt. Sollte sich zeigen, dass es nötig wird, eine neue Kurzzeitpflegestation zu schaffen, oder in landkreiseigenen Einrichtungen mehr feste Plätze für Kurzzeitpflege offen zu halten, weisen wir darauf hin, dass verschiedene Fördermöglichkeiten bestehen. Wie in den Förderprogrammen festgehalten, können pflegerische, sozialraumorientierte Angebote eine wichtige Säule der pflegerischen Versorgungsstruktur sein. Gerade in kleinen Gemeinden (Vgl. ANBest-P; ANBest-K, Projektförderung; oder Pflege-soNahför Bay. Landesamt f. Pflege, Mildred-Schellstr.4, 92224 Amberg). Entsprechende Anträge für 2023 müssen bis März 2023 eingereicht sein und für 2024 bis Okt. 2023. Da die Zeit drängt, bitten wir obige Anträge schnellstmöglich zu behandeln. Mit freundlichen Grüßen, Barbara Müllich und Silvia Pfeuferim Namen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2023_01_09_Antrag_KurzzeitpflegeHerunterladen