Antrag: Sachbericht zur Ladesäulensituation im Landkreis

Antrag für einen Sachbericht zur Ladesäulensituation im Landkreis

Sehr geehrter Herr Landrat J. Kalb,

der Landkreis Bamberg hat u.a. die Förderung der E-Mobilität zu einem seiner Schwerpunkte gemacht, um die CO2 Emissionen im Verkehr zu reduzieren. Dazu wurde das E-Carsharing, jetzt bei den Regionalwerken, eingeführt. Und es wurden Ladesäulen in den Landkreisgemeinden durch den Landkreis gefördert. Viele dieser Ladesäulen sind nicht eichrechtskonform, deshalb kann aus diesen Gründen der Strom mit Nutzern seit 2020 nicht mehr abgerechnet werden. Einige Gemeinden übernehmen zurzeit die Stromkosten, sodass Nutzer unentgeltlich laden können, wie z.B. Stegaurach, andere Gemeinden haben die Ladesäulen vorläufig stillgelegt, wie Buttenheim, Hirschaid oder Pettstadt. Nach unseren Erhebungen sind von 75 Ladepunkten ca. 55 nicht eichrechtskonform. Im Dezember 2020 waren 27 Ladepunkte stillgelegt, bei 28 Ladepunkten konnte man kostenfrei das E-Fahrzeug laden. D.h. etwa 1/3 der Ladepunkte steht aufgrund der Situation den Nutzern nicht mehr zur Verfügung. Eine klare Verschlechterung der Ladesituation. Da zudem völlig unklar ist wie es weitergehen soll, ergeben sich zahlreiche Fragen, die wir gerne in einem Sachbericht in einem zuständigen Ausschuss beantwortet haben wollen.

Fragen:

a)        Wieviele Ladesäulen wurden bei welchen Gemeinden durch den Landkreis gefördert?

b)        Welche Kosten sind dabei pro Ladesäule mit wie vielen Ladepunkten, jeweils für den Landkreis und die betreffende Gemeinde entstanden?

c)         Warum hat man sich damals für den Anbieter NewMotion entschieden, obwohl es einen Beschluss der Metropolregion Nürnberg gab, in der der Landkreis Bamberg ja Mitglied ist, ein einheitliches Ladesystem zu verwenden, dass damals bekannterweise nicht NewMotion war?

d)        War den zuständigen Stellen bekannt, dass bereits 2015 gesetzlich geregelt wurde, dass Ladepunkte in Deutschland per Gesetz eichrechtskonform sein müssen, wenn man den Strom abrechnen möchte?

e)        Wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass zumindest NewMotion die Rechtslage bekannt gewesen sein dürfte, dem Landkreis und seinen Gemeinden aber trotzdem noch nicht-eichfähige Ladesäulen verkauft hat?

f)          Hat NewMotion den Landkreis vor dem Verkauf auf die nicht-Eichfähigkeit der Ladesäulen hingewiesen?

g)        Bis wann wurden nicht eichrechtskonforme Ladesäulen von NewMotion an die Stadt Bamberg und an Landkreisgemeinden verkauft? 

h)        Warum ersetzt NewMotion die Ladesäulen nicht einfach auf eigene Kosten durch eichfähige Ladesäulen? Gibt es hierzu einen Schriftverkehr?

i)          Wie hoch ist der entstandene Schaden finanziell zu beziffern, da ja (nach unserer Recherche)  ca. 55 Ladepunkte nicht eichrechtskonform sind?

j)          Wer hat die Verantwortung für den entstandenen Schaden zu tragen? mit welchen Konsequenzen?

k)         Hat man versucht mit dem zuständigen Eichamt eine Vereinbarung zu finden, mit der die nicht-Eichfähigen Ladesäulen übergangsweise bis zum Austausch weiter kostenpflichtig betrieben werden könnten? Auf Nachfrage bei NewMotion wurde diese Möglichkeit benannt.

l)          War und ist der Verwaltung bekannt, dass es von Verbraucherseite erhebliche Kritik am Dienstleister NewMotion gibt (s. https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/shelltochter-new-motion-abgemahnt-43307)?

m)      Warum empfiehlt der Landkreis den Gemeinden vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen und Fakten jetzt wieder New Motion und nicht den Ladeverbund der Metropolregion Nürnberg?

n)        Gab es eine Ausschreibung und formelle Vergabe nach den Vergaberichtlinien im Zusammenhang mit der Empfehlung für NewMotion an die Gemeinden, jüngst und in der Vergangenheit?

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Fricke, Fraktionsvorsitzender

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