Antrag gestellt am 31.08.2026 | Behandelt am 10.09.2026
Der Gemeinderat möge beschließen
- Die Gemeinde Kemmern strebt die Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement an. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu Kontakt mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt aufzunehmen und die notwendigen Schritte für eine Aufnahme in das entsprechende Förderprogramm des Freistaats Bayern einzuleiten.
- Bei der Erstellung des Konzepts sollen insbesondere die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Starkregenereignis vom 1. Juli 2026 berücksichtigt werden. Ziel ist es, Gefährdungsbereiche und Abflusswege im Gemeindegebiet systematisch zu erfassen und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen zur Starkregenvorsorge und zum Wasserrückhalt zu entwickeln.
- Von den der Gemeinde Kemmern aus dem Kommunalen Investitionsbudget nach Art. 12a BayFAG zur Verfügung stehenden Mitteln werden mindestens 100.000 Euro für Investitionen in Maßnahmen zur Starkregenvorsorge und zum Regenwasserrückhalt vorgesehen. Die Mittel sind im Rahmen der Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 entsprechend zu berücksichtigen.
- Über die konkrete Verwendung dieser Mittel und die Umsetzung einzelner Maßnahmen entscheidet der Gemeinderat auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse gesondert.
Begründung
Der Gemeinde Kemmern stehen aus dem Kommunalen Investitionsbudget des Freistaats Bayern
rund 345.000 Euro für Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung. Es ist grundsätzlich nachvollziehbar, einen Teil dieser Mittel zur Refinanzierung bereits getätigter Investitionen und damit zur Entlastung des Haushalts einzusetzen.
Aus unserer Sicht sollte diese einmalige zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit jedoch nicht ausschließlich dazu verwendet werden, bereits beschlossene und finanzierte Maßnahmen nachträglich aus einer anderen Finanzierungsquelle zu decken. Ein Teil der Mittel sollte gezielt für zusätzliche Investitionen in die zukünftige Sicherheit und Widerstandsfähigkeit unserer Gemeinde eingesetzt werden.
Das Starkregenereignis vom 1. Juli 2026 hat hierfür einen konkreten Handlungsbedarf aufgezeigt. Innerhalb weniger Stunden mussten im Gemeindegebiet mehr als 50 Einsatzstellen bewältigt werden. Erstmals wurde in Kemmern eine Abschnittsführungsstelle eingerichtet, um die Vielzahl gleichzeitig auftretender Einsatzlagen koordinieren zu können.
Dabei wurde deutlich, dass neben dem in den vergangenen Jahren erheblich verbesserten Hochwasserschutz am Main auch die Gefahren durch Starkregen, wild abfließendes Oberflächenwasser und lokale Sturzfluten stärker in den Blick genommen werden müssen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die zunehmende Versiegelung von Flächen. Wo Niederschlagswasser nicht mehr unmittelbar versickern oder in der Fläche zurückgehalten werden kann, fließt es bei Starkregen schneller und in größerer Menge oberflächlich ab. Abflussspitzen können dadurch verstärkt und tiefer gelegene Bereiche zusätzlich belastet werden.
Dieser Aspekt gewinnt für Kemmern auch mit Blick auf die weitere bauliche Entwicklung an Bedeutung. Insbesondere durch die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes Langäcker werden zusätzliche Flächen für Bebauung, Erschließung und Verkehr in Anspruch genommen. Unabhängig von den für das Gewerbegebiet selbst erforderlichen Entwässerungs- und Ausgleichsmaßnahmen sollte deshalb betrachtet werden, welche Auswirkungen bestehende und zukünftige Flächennutzungen auf den Wasserhaushalt und die Abflusswege im gesamten Gemeindegebiet haben.
Es geht dabei nicht darum, einzelne bauliche Entwicklungen grundsätzlich infrage zu stellen. Vielmehr muss bei der weiteren Entwicklung Kemmerns der Umgang mit Niederschlagswasser von Anfang an mitgedacht werden. Wo können Flächen entsiegelt oder zusätzliche Versiegelungen begrenzt werden? Wo kann Niederschlagswasser versickern? Wo kann Wasser in der Fläche zurückgehalten werden? Wo können Regenwasserzisternen installiert werden? Welche natürlichen oder technischen Rückhaltemöglichkeiten bestehen und wie können Abflusswege so gestaltet werden, dass bebaute Bereiche möglichst wenig gefährdet werden? Und: Was können auch Privathaushalte beitragen?
Ein integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement bietet die Möglichkeit, diese
Fragen systematisch und auf fachlicher Grundlage zu untersuchen. Dabei werden Gefährdungsbereiche und Abflusswege ermittelt, Risiken bewertet und daraus geeignete örtliche Schutzmaßnahmen entwickelt. Die Erfahrungen und dokumentierten Einsatzstellen des Starkregenereignisses vom 1. Juli 2026 können hierfür eine wichtige Grundlage bilden.
Welche konkreten Maßnahmen für Kemmern sinnvoll sind, soll mit diesem Antrag ausdrücklich noch nicht vorweggenommen werden. In Betracht kommen beispielsweise Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Fläche, Rückhalte- und Versickerungsflächen, Entsiegelungsmaßnahmen, die Sicherung oder Schaffung geeigneter Abflusswege sowie technische Rückhaltemaßnahmen. Das Sturzflutkonzept soll zunächst die fachliche Grundlage schaffen, um anschließend gezielt dort zu investieren, wo Maßnahmen die größte Wirkung entfalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Erstellung solcher integralen Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement derzeit mit 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Es bietet sich daher an, diese Fördermöglichkeit zu nutzen und jetzt mit der systematischen Untersuchung zu beginnen.
Die Mittel aus dem Kommunalen Investitionsbudget müssen nicht vollständig im Haushalt 2026 eingesetzt werden. Mit der vorgeschlagenen Festlegung von mindestens 100.000 Euro für die Finanzplanung 2027 bis 2029 bleibt der überwiegende Teil des Kemmern zugewiesenen Investitionsbudgets weiterhin für andere kommunale Investitionen beziehungsweise zur Entlastung des Gemeindehaushalts verfügbar.
Der vorgeschlagene Weg verbindet damit beides: die notwendige finanzielle Entlastung der Gemeinde und eine gezielte Investition in die zukünftige Sicherheit Kemmerns.
Das Starkregenereignis vom 1. Juli 2026 sollte aus unserer Sicht Anlass sein, jetzt ein kommunales Sturzflut-Risikomanagement auf den Weg zu bringen. Gerade vor dem Hintergrund weiterer Flächenentwicklungen bietet sich damit die Chance, nicht erst auf zukünftige Schadensereignisse zu reagieren, sondern den Umgang mit Starkregen, Flächenversiegelung und Wasserrückhalt frühzeitig und vorausschauend in die weitere Entwicklung unserer Gemeinde einzubeziehen.
Wir bitten um baldmöglichste Behandlung unseres Antrags im Rahmen einer Gemeinderatssitzung.
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