Historische Einigung zum Straßenverkehrsgesetz: Lisa Badum begrüßt endlich mehr Entscheidungsfreiheit für Bürgermeister:innen 20. Juni 2024 Berlin, 14. Juni 2024 Mehr als 1.000 deutsche Kommunen der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ fordern die Modernisierung des Straßenverkehrsrechts schon seit Langem. Darunter sind auch Kommunen in Oberfranken wie Bamberg, Coburg, Ebermannstadt, Lisberg und Eggolsheim. (https://www.lebenswerte-staedte.de/de/staedte-und-gemeinden-der-initiative.html#schondabei) Die oberfränkische Bundestagsabgeordnete Lisa Badum (Grüne) zeigt sich daher erfreut über die jetzt erzielte Einigung zum Straßenverkehrsgesetz (StVG) im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Mit der Veränderung erhält das Verkehrsrecht eine weitreichende Veränderung, indem erstmals Ziele wie Umwelt- undKlimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung neu neben den bisherigen Zielen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verankert werden. „Ich freue mich sehr über die Einigung zum Straßenverkehrsgesetz. Mit dieser Reform nehmen wir eine historische Veränderung vor. Erstmals steht nun nicht mehr nur das Auto im Mittelpunkt des Verkehrsrechts,sondern auch die Bedürfnisse aller anderen Menschen im Verkehr. Das ist ein Erfolg der Regierungskoalition, für die Lebensqualität der Menschen in der Stadt und auf dem Land“ so Badum. Ganz konkret bedeutet das für Kommunen in Oberfranken, dass die Einführung von Tempo-30-Zonen in Zukunft einfacher möglich sein wird. Sie können so künftig etwa Lücken zwischen bestehenden Tempo-30-Strecken leichter schließen und Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen auch bei Zebrastreifen, hochfrequentiertenSchulwegen, Altenheimen, Krankenhäusern oder Spielplätzen einfacher anordnen. Auch für die Ausweisung sicherer Rad- und Fußwege, Busspuren und Bewohnerparkzonen solle es künftig mehr Möglichkeiten geben. Die grüne Bundestagsabgeordnete betont, dass die Reform des Straßenverkehrsgesetzes letztes Jahr vor allem durch CDU und CSU zunächst im Bundesrat blockiert wurde. „Wir sind drangeblieben und haben uns gegen alle Widerstände mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Denn sie wissen am besten, was vor Ort passt,“ so Badum. Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschlossen und die anstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als Formsache. Im Anschluss müssen die neuen Ziele noch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen werden, damit die neuen Spielräume für die Kommunen anwendbar sind. Ein Entwurf für die neue StVO liegt bereits vor.