Antrag auf Freiflächengestaltungssatzung in Memmelsdorf – Gemeinderat positioniert sich hier nicht für mehr Klima- und Artenschutz in der Gemeinde

Am 19.5.2021 wurde im Memmelsdorfer Gemeinderat über den Antrag unserer Ortsgruppe „grünes Memmelsdorf“ zu einer Freiflächengestaltungssatzung abgestimmt. Hintergrund ist unter anderem der derzeitige Modetrend in der Gemeinde Schottergärten als Einzelelemente oder als Ganzes anzulegen und damit unnötig Fläche zu versiegeln. Dabei wird im Sinne eines vermeintlich pflegeleichten Gartens nicht beachtet, dass heimische Sträucher und Hecken/Gehölze als Lebensraum und Nahrungsquelle für heimische Vögel, Tiere und Insekten überlebensnotwendig sind.

Im Angesicht der sich verschärfenden Klimakrise und des massiven Verlustes der Artenvielfalt ist es notwendiger denn je, bereits bei der Planung von Bauvorhaben optimal begrünte Flächen zu entwerfen. Damit kann eine größtmögliche Durchgrünung bei der Gestaltung von Baugrundstücken gefördert und sichergestellt werden.

Alle Flächen, die eine Aufnahme von CO2 möglich machen sind wichtig!

Nicht ohne Grund hat das Bundesverfassungsgericht im April dieses Jahres die Politik dazu aufgefordert, im Sinne der Generationengerechtigkeit CO2 Reduktionsziele nicht in die Zukunft zu verlagern, sondern das Thema Klimaschutz im Hier und Heute wesentlich intensiver mit entsprechenden Maßnahmen zu versehen. Eine Freiflächengestaltungssatzung wäre ein solcher wichtiger Beitrag dazu gewesen.

Die bayerische Bauordnung fordert grundsätzlich dazu auf unbebaute Flächen zu begrünen oder zu bepflanzen und gibt Kommunen per se die Möglichkeit über Satzungen örtliche Bauvorschriften zu erlassen. So ist es in der jüngsten Vergangenheit bereits zu dem Thema Freiflächengestaltung in Erlangen, Vaterstellen, Peißenberg und Seukendorf geschehen. Hier waren dies übrigens teilweise auch Anträge der CSU und SPD – es handelt sich also nicht nur um den grünen moralischen Zeigefinger, sondern vielmehr um eine umfassende Notwendigkeit, die keinen Parteinamen trägt!

Mit einer Satzung und der Gestaltung von Ortsrecht kann und soll eine Gemeinde zum Ausdruck bringen, welche Perspektiven der Gestaltung und welche Entwicklungen vor allem für die Zukunft ihr wichtig sind. Sie legt fest, welche Verantwortung sie für bestimmte Zukunftsfragen übernehmen will. Beim Thema Freiflächengestaltungssatzung besonders in Bezug auf die Themen Klima- und Artenschutz sowie Klimaanpassung. Inhalte einer Satzung legen sich als Netz über die gesamte Gemeinde und ergänzen damit bestehende, in Memmelsdorf teilweise schon sehr alte und nicht mehr zeitgemäße Bebauungspläne.

Vorgeschlagene und in der Sitzung präsentierte Inhalte lehnten sich dabei des Öfteren an den neuesten Bebauungsplan Meedensdorf-Ost an, dem der Gemeinderat bereits vor Jahren schon zugestimmt und als sinnvoll erachtet hat. Es geht im Detail um Baumpflanzungen pro bestimmter Quadratmeter-Zahl unbebauter Fläche, um heimische Hecken und Gehölzanpflanzungen, um versickerungsfähige Bauweisen von Zufahrten, Dachbegrünung und die Art von Einfriedungen. Inhaltlich neu wäre der Verzicht von Schottergärten, Gabionen und Kunststoffgeflechtzäunen gewesen, diese sind ökologisch völlig wertlos und speichern zudem zusätzlich Hitze – es gäbe dazu wesentlich arten- und klimafreundlichere Varianten die ebenso pflegeleicht wären. Neu wäre auch die Fassadenbegrünung gewesen, v.a. bei Garagen und fensterlosen Gebäuden sowie die festgelegte Durchgrünung von Kinderspielplätzen.

Alle Aspekte hätten noch detailliert inhaltlich zusammen ausgearbeitet werden können, es ging in der Sitzung zunächst um einen Grundsatzbeschluss.

Der Bauamtsleiter von Memmelsdorf hat in der Gemeinderatssitzung seine zustimmende Stellungnahme zu dieser vorgeschlagenen Satzung klar und deutlich abgegeben: sie wäre transparent, effektiv und damit verwaltungs- und bürgerfreundlich gewesen.

Trotz dieser Stellungnahme und obwohl viele Inhalte bereits schon durch den Gemeinderat befürwortet worden sind, konnte dieser sich mit 15:6 Stimmen nicht dazu entscheiden, diese so wichtigen Inhalte als Netz über die Gemeinde zu legen und damit für die so wichtigen Themen Klima- und Artenschutz in unserer Gemeinde Verantwortung zu übernehmen. „Man wolle die Bevölkerung ja nicht bevormunden“, so eine Begründung für die Ablehnung des Antrags. Fraglich ist warum man dann überhaupt Bebauungspläne und Stellplatzsatzungen anwendet, diese wären in dieser Lesart ja ebenso „Bevormundungen“. Befremdlich ist auch die Umgehensweise mit diesen so existentiellen Themen – inhaltliche Informationsvorträge der Fraktionen zum Antrag selbst sind bei einigen Mitgliedern des Gemeinderates nicht erwünscht gewesen. Dies zeigt den Unwillen sich mit derart wichtigen Inhalten auseinander zu setzen. Schade, dass bei so einem Zukunftsthema bei einigen Mandatsträgern nicht mehr Weitsicht und echter Wille vorzufinden ist.

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