Windfeldergelände: Kauf der Gemeinde wäre besser gewesen

Beim Windfeldergelände hat der Gemeinderat jetzt doch nicht vom Vorkaufsrecht der Gemeinde Gebrauch gemacht. Zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen Gemeinde und Investor nimmt die GRÜNE Fraktion im Stegauracher Gemeinderat wie folgt Stellung:

Die Fraktion begrüsst, dass der Gemeinderat weitgehende Sanierungsziele für das Windfeldergelände formuliert hat. Oberstes Ziel muss es sein, das ortsprägende Ensemble des „Windfelders“ mit dem Betrieb der Gastwirtschaft zu erhalten. Ebenfalls begrüsst die Fraktion den Abschluss einer notariell beglaubigten Abwendungsvereinbarung mit dem Investor. Allerdings ist dies nur die 2. beste Lösung, so Fraktionsvorsitzender Bernd Fricke. Nur die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde hätte die Umsetzung der Ziele garantiert. Dem wollte der Gemeinderat aber aufgrund rechtlicher Bedenken nicht näher treten, da ein Rechtsstreit mit dem Investor befürchtet werden musste. Im Unterschied zum 1. Bürgermeister habe die Fraktion allerdings kein Vertrauen in den Investor. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in einem Urteil von 2020 bestätigt, dass dem Käufer in einer Sache in der er als Vermieter tätig war, der Vorwurf gemacht werden dürfe, skrupellos-ausbeuterische Machenschaften getätigt zu haben. Hinzu kommen die Umstände des Verkaufs, wie der marktunübliche Kaufpreis, die zu Spekulationen Anlass gegeben haben. Aus Sicht der Fraktion muss jetzt zeitnah ein Bebauungsplan für das Gelände aufgestellt werden, damit die Ziele für das Windfeldergelände auch baurechtlich im Sinne der Gemeinde gesichert werden. Hierzu wird die Fraktion wieder einen Antrag stellen.

Der damit zusammenhängender Antrag der GRÜNEN Fraktion aus dem August 2025 findet sich hier:
https://gruene-bamberg-land.de/2025/09/01/was-passiert-mit-dem-windfelder-gelaende/