
Am vollbesetzten Nebenzimmer in der Gaststätte Nettuno war abzulesen, wie stark das Thema die Bürgerinnen und Bürger bewegt. Ob in der Ortsmitte von Stegaurach, ob in Debring an der B22, oder in Kreuzschuh vor der Kinderkrippe oder auch in Waizendorf, überall sehen die GRÜNEN die Verkehrssicherheit vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht gewährleistet. Um zu klären, was die Gemeinde auch an Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen tun kann, um hier für mehr Sicherheit zu sorgen, luden sie den Verkehrsexperten der GRÜNEN Landtagsfraktion, MdL Dr. Markus Büchler ins Nettuno. Und was die Zuhörer erfuhren ließ sie aufhorchen, auch die Gäste aus andren Parteien.
Die erste gute Nachricht: Die Gemeinden stehen nicht alleine da. Schon seit 2021 existiert das bundesweite überparteiliche „Bündnis lebenswerte Städte und Gemeinden„, dem bereits mehr als 1.000 Städte und Gemeinden beigetreten sind. Das Bündnis setzt sich insbesondere für Tempo 30 innerorts ein, um Lebensqualität, Sicherheit und Umwelt zu verbessern.
Und: Mit der Änderung der Gesetzeslage haben die Gemeinden mehr Möglichkeiten für Verkehrsberuhigung erhalten. Nach eingehender Erläuterung der neuen Rechtslage empfiehlt Büchler den Stegaurachern folgendes:
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass alle Anwesenden mehr Anstrengungen von Seiten der Gemeinde wünschen. Dazu darf sich die Gemeinde nicht gleich bei der ersten Ablehnung durch das Landratsamt einschüchtern lassen, sondern hartnäckig bleiben. Dr. Markus Büchler: „Durch Nachhaken bis hin zur Beschreitung des Klagewegs haben wir schon viel für Gemeinden erreichen können.“
Alle Zuhörerinnen und Zuhörer nahmen den Schwung aus dem Vortrag Dr. Büchlers mit nach Hause und sind zuversichtlich, dass sich nunmehr auch in Stegaurach mit langem Atem der Widerstand der Unteren Verkehrsbehörde überwinden lässt.
Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO:
„Zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung tragen Maßnahmen insbesondere dann bei, wenn sie zu einer besseren Verträglichkeit des Straßenverkehrs mit den Nutzungsansprüchen des städtebaulichen Bestands oder mit der Verwirklichung städtebaulicher Ziele beitragen. Dies gilt im beplanten wie auch im unbeplanten Innenbereich. Die städtebaulichen Ziele können sich aus der Bauleitplanung oder aus informellen Planungen ergeben (z. B. städtebauliche Entwicklungskonzepte, integrierte Stadtentwicklungskonzepte, Quartiersplanungen).“