Unverständnis für die ablehnende Haltung

Die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße BA21 vor der BRK-Kinderkrippe Aurachtal sorgt für Unmut im Gemeinderat. Die Gemeinde hat – den Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner entsprechend – bei der Unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt beantragt, hier – vor der Kinderkrippe – die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu reduzieren. Rechtsgrundlage ist der §45 der Straßenverkehrsordnung und die Verwaltungsvorschrift zur StVO. Das Landratsamt sieht hierfür keinen Grund, denn – so zuerst – eine Kinderkrippe sei ja keine Kindertagesstätte. Wie bitte, möchte man meinen? Naja, im weiteren Verlauf gesteht das Landratsamt zu, dass auch die Kinderkrippen nunmehr von der Verwaltungsvorschrift zur StVO erfasst seien und es vor dergleichen durchaus möglich ist, Tempo 30 anzuordnen. Aber erstens läge die Einrichtung ja nicht unmittelbar an der besagten Kreisstraße und außerdem sei nach Ansicht des Landratsamts, die Verwaltungsvorschrift ohnehin nicht korrekt, weil sie den Ermessensspielraum der Verkehrsbehörde auf Null reduzieren würde. Horcht, horcht, die Behörde in Bamberg ohrfeigt den Gesetzgeber in Berlin. Bravo.

Bedenkt man, dass mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetz im Jahr 2024 auch die Ziele Schutz der Gesundheit, Verbesserung des Schutzes der Umwelt und die Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung gleichberechtigt neben dem bisherigen alleinigen Ziel Sicherheit und Leichigkeit des Verkehrs Einzug in das Gesetz gehalten hat, scheint im Landratsamt Bamberg die Zeit stehen geblieben zu sein.

Bernd Fricke endete in seinem Wortbeitrag in der Gemeinderatsitzung mit dem Hinweis, dass die Stellungnahme des Landratsamtes ein Beitrag für die HEUTE-SHOW sei.

Bei einger Auslegung ist es tatsächlich so, dass der direkte Zugang zur Kinderkrippe nicht vorhanden ist. Dieser befindet sich knapp 50 Meter zurückversetzt in der Ortsstraße „Stadtweg“. Betrachtet man die Situation in Unteraurach genau, so kommen aber neben dem Gefahrenpunkt Kinderkrippenzugang auch noch der Gefahrenpunkt Bushaltestelle (direkt gegenüber) und die Einfädelung des Radverkehrs. Da endet nämlich kurz vorher der im Zweirichtungsverkehr angeordnete Radweg zwischen Debring und Unteraurach und wer aus Debring kommt, muss hier die Fahrbahn kreuzen, um auf die rechte Seite zu kommen. Es gäbe also – bei gutem Willen – genügend Gründe, um hier für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen.

Es ist bedauerlich, dass sowohl im Landratsamt, als auch im staatlichen Straßenbauamt immer noch die Leichtigkeit des Verkehrs oberste Priorität zu haben scheint und die Ziele Verkehrssicherheit, Schutz der Gesundheit und Schutz der Umwelt keine Rolle spielen. Das kennt man ja auch von der Beurteilung der beiden Ämter im Bereich der B22 bei Mutzershof.

Die Fraktion GRÜNE/Aktive Bürgerstimme plant, einen Antrag zu stellen, um mit einem Fachanwalt einen Verkehrsüberweg auf dem Klageweg durchzusetzen.