Das Windfeldergelände beschäftigt die Gemüter in Stegaurach. Nachdem der Gemeinderat das Vorkaufsrecht nicht „gezogen“ hat, kam es zu einer Abwendungsvereinbarung mit dem Investor (siehe dazu den verwandten Artikel hier). Nach Ansicht der GRÜNEN Fraktion im Stegauracher Gemeinderat ist das aber nur der erste Schritt, um die Sicherung der Städtebaulichen Sanierungsziele (wie beispielsweise Erhalt des Gaststätten- und Hotel-Ensembles, Erhalt der Teichlandschaft u.v.m.) zu gewährleisten. Eine wirkliche Sicherheit erhält die Gemeinde erst mit der planungsrechtlichen Absicherung in einem Bebauungsplan. Deshalb stellte die Fraktion folgenden Antrag:
Antrag der Grünen/Aktiven Bürgerstimme für einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan auf dem Windfeldergelände
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner,
sehr geehrte GemeinderatskollegInnen,
im Namen der Fraktion Grüne/Aktive Bürgerstimme stelle ich folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan für das Wind-feldergelände vorzubereiten und dem GR zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“
Begründung: Bei dem Vortrag des Rechtsanwalts im Gemeinderat wurde deutlich, dass es für die nachhaltige Sicherung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde in diesem Bereich unab-dingbar ist, einen Bebauungsplan aufzustellen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Abgrenzung bzw. der Umfang des Bebauungsplans zu diskutieren, der ja durchaus über das reine Windfeldergelände hinausgehen kann.
Mit freundlichen Grüßen

Ein grober Kartenausschnitt aus OpenStreetMap. Im Kernbereich handelt es sich um das ca. 60.000 qm umfassende so genannte Windfeldergelände mit Hotel- und Gaststättenkomplex, Tennishalle und Karpfenteichen.