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KV Bamberg-Land - Startseite

Satzung

Satzung des Kreisverbandes Bamberg - Land

der Bundespartei Bündnis 90/Die Grünen

 

1. Name und Sitz

a)     Bündnis90/Die Grünen KV Bamberg – Land sind ordentlicher Kreisverband der Bundespartei Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben ihren Sitz in der Stadt Bamberg.

b)     Bündnis 90/Die Grünen KV Bamberg – Land ist ein Parteiverband von Bündnis 90/Die Grünen im Landkreis Bamberg.

 

2. Zweck und Aufgabe

a)     Bündnis 90/Die Grünen KV Bamberg – Land tragen zur politischen Willensbildung der Bevölkerung bei durch Beteiligung an Wahlen, durch Informationsveranstaltungen und durch die Unterstützung nahestehender Organisationen. Grundlage der politischen Arbeit ist das Programm der Bundespartei. Der Kreisverband vertritt dabei die Interessen der Grünen Basis im Landkreis Bamberg gegenüber den Organen der Bundes- und Landespartei.

b)     Auf kommunaler Ebene tritt der KV Bamberg – Land als Bündnis 90/Die Grünen auf. Bei Wahlen können die einzelnen Gruppierungen Listenverbindungen eingehen.

 

3. Mitgliedschaft

a)     Mitglied der Partei kann werden, wer eine schriftliche Beitrittserklärung unterschreibt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet und nicht Mitglied einer anderen Partei ist.

b)     Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist dem Kreisvorstand schriftlich zu erklären. Über einen Ausschluss entscheidet ein Schiedsgericht gemäß den Satzungen der Bundespartei.

 

4. Rechte und Pflichten der Mitglieder

a)     Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung der Partei zu beteiligen und an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen.

b)     Jedes Mitglied zahlt monatlich einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 3,50 € (SchülerInnen, StudentInnen, bis 25 Jahre, Arbeitslose) bzw. 8 € (ab 26 Jahre). Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Über Beitragsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

5. Organe

Organe des KV Bamberg – Land sind Ortsvereine, die Mitgliederversammlung, der Vorstand und Arbeitskreise. Der Vorstand besteht aus eingetragenen Mitgliedern der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Alle anderen Gremien stehen auch Nichtmitgliedern offen.

 

6. Arbeitskreise und Ortsvereine

a)     Arbeitskreise werden auf Beschluss der Mitgliederversammlung eingerichtet.

b)     Die Ortsverbände sind in ihrer Arbeit selbständig. Sie stimmen sich regelmäßig mit dem Kreisvorstand ab. Die Ortsverbände geben sich bei Bedarf eigene Satzungen. Diese dürfen den Satzungen der übergeordneten Gremien nicht widersprechen.

 

7. Die Mitgliederversammlung (Plenum)

a)     Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder sind antrags – und redeberechtigt. Bei parteiinternen Entscheidungen (siehe 7c) sind sie nicht stimmberechtigt. Die MV ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Parteimitglieder anwesend sind.

b)     Die Einberufung erfolgt auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder, mindestens jedoch alle zwei Monate. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens eine Woche vorher. Aus wichtigen Gründen können Ladungsart und – frist geändert werden.

c)      Parteiinterne Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

Beschlussfassung über Programm und Satzung

Wahl von Delegierten auf Kreis- und übergeordneten Ebenen

Wahl der Kassenprüfer

Wahl des Vorstandes

Aufstellen von KandidatInnen für Wahlen

Antrag auf Anrufung des Parteischiedsgerichtes

Beschluss über Auflösung des Kreisverbandes

Beschluss über Verwendung des Vermögens des KV bei Auflösung

Beratung des jährlichen Rechenschaftsberichts des KV nach Prüfung durch die Kassenprüfer

d)     Allgemeine Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

Beschlussfassung über die der Mitgliederversammlung vorliegenden Anträge

Einbringen von Anträgen in die MV und an den Vorstand

Beschluss des jährlichen Finanzetats und von Sonderausgaben außerhalb der Etatplanung

 

8. Der Vorstand

a)     Der Vorstand besteht aus höchstens fünf gleichberechtigten Mitgliedern, darunter einem/r SprecherIn, einem/r SchriftführerIn und einem/r KassiererIn

b)     Vorstandssitzungen sind mitgliederöffentlich, d.h. jedes Mitglied ist rede – und antragsberechtigt.

c)      Der Vorstand vertritt den KV Bamberg – Land von Bündnis 90/Die Grünen nach außen.

d)     Die Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre gewählt.

e)     Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes kann mehrmals erfolgen.

f)        Der/die VorstandsprecherIn und der/die KassiererIn bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Angaben im jährlichen Rechenschaftsbericht nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden sind.

g)     Der Vorstand bewahrt die Rechnungsunterlagen, Bilanzen und Rechenschaftsberichte des KV zehn Jahre lang auf. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Rechnungsjahres.

 

9. Abgeordnete auf Gemeinde-, Kreis-, bzw. Bezirkstagsebene können keine Vorstandsämter innehaben. Über Ausnahmen entscheidet mit 2/3 Mehrheit die Mitgliederversammlung.

 

10. Wahlen und Abstimmungen

a)     Soweit gesetzlich zulässig und in der Landes – und Bundessatzung nicht anders geregelt, erfolgen Wahlen und Abstimmungen geheim und mit relativer Mehrheit (Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Enthaltungen).

b)     Wenn alle anwesenden Stimmberechtigten dafür sind, sind auch offene Abstimmungen möglich.

c)      Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der Mitgliederversammlung

d)      Über parteiinterne Aufgaben dürfen nur Parteimitglieder abstimmen.

11. Auflösung des Kreisverbands

Über die Auflösung des Kreisverbandes entscheiden die Mitglieder mit 2/3 Mehrheit. Dieser Antrag muss mindestens vier Wochen vorher den Mitgliedern in schriftlicher Form vorliegen. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit die Verwendung des Vermögens des KV bei Auflösung.

Die Satzung des KV Bamberg wurde ordnungsgemäß verabschiedet mit folgendem Ergebnis bei der MV am ____________ in ________________ verabschiedet:

ja:

nein:

enth:

Diese Satzung erlangt ihre Gültigkeit bis auf weiteres ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung durch den Vorstand.

Bamberg, den 5.2.2003